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EU-Maschinenverordnung: Die aktuelle "Zeitschiene"
Zurzeit erreichen uns vermehrt (An-)Fragen zum Thema „Neue EU-Maschinenverordnung“. Wir möchten zunächst allgemein antworten und einen unverbindlichen Überblick über die aktuelle „Zeitschiene“ zur Einführung der neuen Rechtsvorschrift geben. So können Sie sich rechtzeitig auf die Sie betreffenden Änderungen vorbereiten:
Die Veröffentlichung der EU-Maschinenverordnung im EU-Amtsblatt ist zurzeit für Ende Juni/Anfang Juli 2023 geplant.
20 Tage nach der Veröffentlichung tritt die Verordnung in Kraft. Angewendet werden muss diese neue Rechtsvorschrift allerdings erst 3,5 Jahre nach Inkrafttreten. Bis dahin (Ende 2026/Anfang 2027) muss die aktuell gültige EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zwingend weiterhin angewendet werden.
Nach der offiziellen Veröffentlichung der EU-Maschinenverordnung bereiten wir entsprechende Schulungsangebote vor.
Wichtige Informationen und Meilensteine werden wir in unserem Newsletter veröffentlichen.
Stand dieser unverbindlichen Informationen ist 23.03.2023. Änderungen vorbehalten.
[24.03.23]
UKCA-Übergangsfrist wurde nochmals bis zum 31.12.2024 verlängert
Die britische Regierung hat am 14.11.22 die Frist, ab der die betreffenden Produkte, die in das Vereinigte Königreich importiert werden, mit dem UKCA-Label gekennzeichnet werden müssen, nochmals bis zum 31.12.2024 um 23:00 h (11 p.m.) verlängert.
[13.01.23]
ZIMMERMANN - Der CE-Dienstleister
Tutorial:
Typische Fehler in einer Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie
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[Letzte Aktualisierung 10.03.23]