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Die Risikobeurteilung ist Pflicht

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG schreibt vor: "Der Hersteller ist verpflichtet, eine Risikobeurteilung vorzunehmen, um alle mit seiner Maschine verbundenen Gefahren zu ermitteln; er muss dann, unter Berücksichtigung der Analyse, entwerfen und bauen."

Die Risikobeurteilung zeigt Ihnen, wo die Gefahren Ihres Produktes liegen und dokumentiert, wie diese behoben wurden bzw. wie der Anwender vor diesen geschützt wird.


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